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AGB

Gruber Pumpen und Systeme GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltung

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB»)

 gelten für alle Lieferungen von Waren und Material

(«â€ŠProdukte ») und Dienstleistungen der Gruber Pumpen und Systeme GmbH, Frankfurt-Strasse 78a, 4142 Münchenstein («â€ŠGruber Pumpen »). Mit jeder Bestellung stimmt der Kunde diesen zu.

 

1.2 Davon abweichende oder ergänzende Bestimmungen,

insbesondere Allgemeine Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Kunden, gelten nur, sofern Gruber Pumpen diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

 

1.3 Der Schriftform sind gleichgestellt alle Formen der

Übermittlung, die den Nachweis durch Text ermöglichen, wie Telefax oder E-Mail.

 

1.4 Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig erweisen, so wird diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen Inhalt und wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Bestimmung ersetzt.

 

2. Bestellung und Auftragsbestätigung

2.1 Mit der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot zum

Abschluss eines Kaufvertrages ab. Ein Vertrag kommt erst dann gültig zustande, wenn Gruber Pumpen die Vertragsannahme erklärt. Diese Vertragsannahme wird erklärt, indem der Kunde eine Auftragsbestätigung erhält, ihm Rechnung gestellt wird oder spätestens, wenn das Produkt zur Abholung bereitgestellt oder versendet wird («Vertragsabschluss»). Bei Vorliegen einer Auftragsbestätigung ist ausschliesslich diese für den Inhalt des Vertrags massgebend, falls der Kunde den betreffenden Angaben nicht innerhalb von 5 Werktagen widerspricht. In den übrigen Fällen bestimmt sich der Inhalt gemäss Rechnung, Lieferschein oder Versandbestätigung.

 

2.2 Abbildungen sowie Angaben im Gruber Pumpen Katalog zu Massen, Gewichten oder Preisen etc. sind unverbindlich. Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten. Verbindliche Massskizzen müssen im Einzelfall explizit als solche bei Gruber Pumpen angefordert werden.

 

2.3 Die Offerten Gültigkeit sowie die Preise sind nichtig bei kurzfristigen Preiserhöhungen seitens Hersteller

 

3. Preise

3.1 Die Preise für Lieferungen und Leistungen verstehen sich in Schweizer Franken ab Lager bzw. Werk von Gruber Pumpen oder ab Hersteller. Verpackung, MwSt. und Versicherung sind in den Preisen nicht inbegriffen.

 

3.2 Auf Wunsch des Kunden liefert Gruber Pumpen Produkte

mit einem Kostenzuschlag an einen Bestimmungsort in der Schweiz. Der Zuschlag wird von Gruber Pumpen frei bestimmt, er beträgt mindestens

CHF 20.– und in der Regel 3.5% des Warenwertes.

Eventuell anfallende Transport-Mehrkosten für Expresslieferungen, spezielle Ankunftszeiten, Spezialtransporte/-lieferungen werden dem Kunden zsätzlich verrechnet. Gruber Pumpen ist frei in der Wahl des

Transportmittels (Bahn/ Post/LKW etc.).

 

3.4 Sind Kosten für Fracht, Transportversicherung, Abgaben und andere Nebenkosten im Preis gesondert ausgewiesen, behält sich Gruber Pumpen bei Änderung dieser Kosten vor, die Beträge nach Vertragsabschluss entsprechend anzupassen, falls die Lieferung oder Leistung später als 2 Monate nach Vertragsabschluss zu erfolgen hat.

 

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren, sind Rechnungen vom Kunden innert 20 Tagen nach Rechnungstellung ohne jeglichen Abzug an Gruber Pumpen zu bezahlen («Zahlungstermin»).

 

4.2 Der Kunde kann Zahlungen nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen (Wegbedingung).

 

4.3 Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn nur

unwesentliche Teile der Lieferung oder Leistung fehlen oder sich Nacharbeiten als notwendig erweisen, die den Gebrauch oder die Verwendung nur unwesentlich beeinträchtigen.

 

4.4 Der Kunde befindet sich ab dem Zahlungstermin auch

ohne Mahnung im Verzug und schuldet Gruber Pumpen

einen Verzugszins von 5 % p.a. Die Geltendmachung dieses Betrages bleibt vorbehalten.

 

4.5 Die Produkte bleiben Eigentum von Gruber Pumpen bis

der Kunde alle Forderungen von Gruber Pumpen bezahlt

hat.

 

5. Änderungen des vereinbarten Liefer- oder Leistungsumfangs

5.1 Gruber Pumpen ist zu Änderungen oder Verbesserungen der bestellten Lieferung oder Leistung berechtigt und darf insbesondere bei Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung geeignete Ersatzmaterialen liefern, sofern dies zu keiner Preiserhöhung oder einer unverhältnismässigen Verlängerung der Lieferfrist führt.

 

5.2 Änderungen durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Gruber Pumpen gültig. Sämtliche daraus resultierende Kosten trägt

der Kunde.

 

6. Rücksendungen

6.1 Es besteht kein Recht des Kunden auf Rücksendung von Produkten. Rücksendungen werden von Gruber Pumpen nur akzeptiert, wenn sie vorgängig mit Gruber Pumpen ausdrücklich abgesprochen sowie schriftlich bestätigt sind . Es können nur Produkte, die sich zum Zeitpunkt der Rücksendung im Sortiment von Gruber Pumpen befinden, zurückgenommen werden. Diese müssen in fabrikneuem Zustand und originalverpackt sein. Nach Ablauf von sechs Monaten ab Lieferung ist eine Rücksendung jedenfalls

ausgeschlossen. In keinem Fall zurückgenommen werden bereits montierte oder kundenspezifisch hergestellte oder beschaffte Anlagen oder Teile davon, sofern es sich nicht um Falschlieferungen handelt.

 

6.2 Rücksendungen erfolgen immer auf Kosten des Kunden (sofern es sich nicht um eine Falschlieferung handelt). Von Gruber Pumpen akzeptierte Rücksendungen haben unter Beilage des Originallieferscheins zu erfolgen. Bei Rücksendungen kommen folgende Abzüge zur Anwendung: Der Abzug beträgt immer mindestens CHF 70.— (Prüf- und Umtriebsentschädigung) zuzüglich im Einzelfall weitere Kosten wie Entsorgungskosten oder dergleichen. Gruber Pumpen berechnet den Abzug ansonsten in Prozent der Gutschrift.

 

6.3 Entsorgungen durch Gruber Pumpen: Rücksendungen,

welche nicht den Bedingungen dieser Ziffer 6 entsprechen, werden von Gruber Pumpen dem Kunden auf seine Kosten zurückgeschickt, oder aber entsorgt, entweder (i) nach Absprache mit dem Kunden oder

(ii) falls ein Zurücksenden für Gruber Pumpen unzumutbar oder zu aufwändig ist.

 

7. Technische Daten

7.1 Gruber Pumpen hat das ausschliessliche Recht an Plänen, technischen Unterlagen oder Software, die sie dem Kunden zugänglich macht.

 

7.2 Der Kunde anerkennt diese Rechte und wird die Pläne/Unterlagen/Software ohne vorgängige schriftliche Ermächtigung von Gruber Pumpen nicht vervielfältigen bzw. ganz oder teilweise Dritten zugänglich machen oder ausserhalb des Zwecks verwenden, zu dem sie ihm übergeben worden sind.

 

8. Informationspflichten Kunde

8.1 Der Kunde informiert Gruber Pumpen rechtzeitig über

die funktionstechnischen Bedingungen des Produktes (z.B. Anlagensystem), sofern diese von den allgemeinen Empfehlungen von Gruber Pumpen abweichen.

 

8.2 Der Kunde meldet Adressänderungen oder Änderungen des vereinbarten Bestimmungsorts unverzüglich an Gruber Pumpen.

 

8.3 Sofern eine als Anlieferort bezeichnete Baustelle am Bestimmungsort für LKW nicht zugänglich ist, gibt der Kunde rechtzeitig den genauen Anlieferort bekannt.

 

9. Lieferung und Lieferfrist

9.1 Als Liefertag gilt der Tag des Versands bei Gruber Pumpen. Gruber Pumpen ist dafür besorgt, vereinbarte Lieferfristen (Lieferdaten bzw. -zeiten) einzuhalten, diese können jedoch nicht garantiert werden. Davon ausgenommen sind einzig Lieferfristen, für welche die Einhaltung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

Die Lieferfrist wird in jedem Fall ohne weiteres angemessen verlängert:

a) wenn Gruber Pumpen Angaben, die für die Ausführung

der Bestellung benötigt werden, nicht rechtzeitig zugehen;

b) wenn der Kunde diese Angaben nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lieferung verursacht;

c) wenn Gruber Pumpen durch höhere Gewalt oder andere Ereignisse ausserhalb ihres Einflussbereichs an der Lieferung gehindert wird, wie z.B. durch Naturkatastrophen, Sabotage, Feuer, Arbeitskämpfe, Unruhen, Krieg, behördliche Massnahmen, Unterbrüche bei der Energieversorgung oder verspätete oder mangelhafte Lieferungen von Subunternehmern oder Zulieferanten;

d) wenn der Kunde mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen im Rückstand ist, insbesondere, wenn er die Zahlungsbedingungen oder die Pflicht zur Beschaffung von Dokumenten nicht einhält.

 

9.2 Die Nichteinhaltung einer Lieferfrist berechtigt den Kunden weder zum Rücktritt noch zu Schadenersatz, unter einzigem Vorbehalt folgender Bestimmungen:

– Liegt keiner der Gründe gemäss Ziff. 9.1 a) bis d) vor und setzt der Kunde bei einer Verzögerung von mehr als einem Monat eine angemessene Frist zur Erfüllung und wird die Frist von Gruber Pumpen nicht eingehalten, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt.

– Der Kunde kann ferner ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn die Lieferverzögerung im Falle von Ziff. 9.1 c) mehr als 6 Monate andauert.

 

10. Übergang von Nutzen und Gefahr

10.1 Mit der Übergabe oder dem Versand ab Werk oder Lager von Gruber Pumpen gehen Nutzen und Gefahr auf

den Kunden über. Wird das Produkt auf den vereinbarten Termin nicht abgenommen, so ist Gruber Pumpen berechtigt, dem Kunden das Produkt zu verrechnen und auf dessen Kosten und Gefahr einzulagern.

 

10.2 Bei LKW Lieferungen an Baustellen ist der Transport

nur so weit geschuldet, wie die Baustelle des Kunden

mit einem LKW von Gruber Pumpen normal zugänglich ist.

 

10.3 Das Abladen von Produkten ist Sache des Kunden.

Transportschäden gehen zu Lasten des Kunden.

 

10.4 Bei Anlageteilen, die durch Gruber Pumpen installiert

werden, gehen Nutzen und Gefahr mit dem Abschluss der Montage bzw. falls eine solche vereinbart ist mit der Abnahme auf den Kunden über.

 

10.5 Verschläge und Kisten oder dergleichen (mit Ausnahme von Einwegverpackungen) bleiben Eigentum von Gruber Pumpen und sind vom Kunden innert Monatsfrist auf dessen Kosten und in gutem Zustand zu retournieren. Nach Retournierung ersetzt Gruber Pumpen dem Kunden das Depot für die Verpackung. Einwegverpackungen werden dem Kunden zum Selbstkostenpreis berechnet.

 

10.6 Bestellungen auf Abruf müssen Angaben zum gewünschten Liefertermin enthalten. Bestellungen auf Abruf dienen nur der Vereinfachung der Logistik, die Verfügbarkeit der Produkte am Abruftag kann nicht garantiert werden.

 

11. Prüfung und Mängelrüge

11.1 Der Kunde muss die Produkte sofort nach Lieferung bzw. Übergabe sorgfältig prüfen.

 

11.2 Mängel, fehlende Teile oder Abweichungen gegenüber der Auftragsbestätigung sind in jedem Fall durch den Kunden spätestens innert 5 Werktagen nach Lieferung bzw. Übergabe schriftlich zu rügen, ansonsten gilt die Lieferung als genehmigt.

 

11.3 Bei Reklamationen wegen Transportschäden oder Verlust durch Bahn, Post, LKW Transportunternehmen etc. muss vom Kunden auf den Empfangsdokumenten ein entsprechender Vorbehalt angebracht und beim Beförderer unverzüglich eine Tatbestandsaufnahm veranlasst werden. In solchen Fällen trifft Gruber Pumpen keine Haftung.

 

11.4 Versteckte Mängel hat der Kunde spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach ihrer Feststellung, auf jeden Fall aber innerhalb der Gewährleistungsfrist (vgl. Ziff. 12.1) schriftlich zu rügen.

 

11.5 Mangelhafte Teile sind bis zur endgültigen Klärung

der Gewährleistungs- bzw. Schadenersatzansprüche aufzubewahren und Gruber Pumpen auf Aufforderung

zur Verfügung zu stellen.

 

11.6 Auf Verlangen ist Gruber Pumpen Gelegenheit zu geben, den Mangel bzw. den Schaden vor Beginn der Mängel- oder Schadensbehebung selbst oder durch Dritte begutachten zu lassen.

 

12. Gewährleistung und Mängelbehebung

12.1 Die Gewährleistungsdauer für Produkte von Gruber Pumpen beträgt 24 Monate ab Lieferung bzw. ab Abnahme (sofern die Inbetriebnahme durch Gruber Pumpen erfolgte),

unabhängig davon, ob diese nach dem Kauf bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert

werden oder nicht.

 

12.2 Für Anlagen oder Teile derselben, die Gruber Pumpen weder selbst montiert noch in Betrieb genommen hat, verpflichtet sich Gruber Pumpen, auf schriftliche Aufforderung des Kunden hin alle bei Lieferung mangelhaften Produkte so rasch als möglich, nach Wahl

von Gruber Pumpen, unentgeltlich nachzubessern oder

zu ersetzen. Gleiches gilt bei Produkten, die wegen nachweislich mangelhaften Anleitungen von Gruber Pumpen für Montage, Betrieb oder Wartungen mangelhaft werden. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung ist unter Vorbehalt von Ziff. 12.3 ausgeschlossen.

 

12.3 Der Kunde hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur dann ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag (Wandlung), wenn Gruber Pumpen eine ihr gesetzte angemessen lange Frist zur Behebung eines Sachmangels nutzlos verstreichen lässt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Käufer in einem solchen Fall lediglich ein Recht zu Preisminderung zu.

 

12.4 Sofern technisch möglich erfolgt die Nachbesserung am Bestimmungsort.

 

12.5 Die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Transportkosten im Zusammenhang mit dem Austausch

des mangelhaften Produktes sowie die Wegkosten der Monteure von Gruber Pumpen im Fall einer Nachbesserung am Bestimmungsort trägt der Kunde.

 

12.6 Die Gewährleistungsfrist für ersetzte Teile beträgt wiederum 24 Monate, die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Teile 12 Monate, jeweils ab Lieferung dieser Teile.

 

12.7 Ersetzte Teile werden auf ihr Verlangen wiederum Eigentum von Gruber Pumpen.

 

12.8 Stellen Produkte, die Gruber Pumpen weder selbst montiert noch in Betrieb genommen hat, Teil einer Anlage dar, übernimmt Gruber Pumpen keine Funktionsgewährleistung für das Gesamtsystem dieser Anlage.

 

12.9 Für Anlagen oder Teile derselben, die durch Gruber Pumpen in Betrieb gesetzt wurden, übernimmt Gruber Pumpen zusätzlich folgende Pflichten:

a) für die Dauer von 12 Monaten ab Abnahme die Gewährleistung für das einwandfreie Funktionieren der von ihr gelieferten Komponenten im Rahmen des Gesamtsystems («Funktionsgewährleistung»);

b) die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Transportkosten im Zusammenhang mit dem Austausch

des mangelhaften Produktes sowie die Wegkosten der Monteure von Gruber Pumpen im Fall einer Nachbesserung am Bestimmungsort.

 

12 .10 Von der Gewährleistung (sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten Garantie) sind insbesondere ausgenommen:

– Verschleissteile wie Dichtungen, Filter, elektrische Teile.

 

12 .11 Soweit das Produkt nach Angaben, Zeichnungen,

Spezifikationen oder mit vom Kunden beigestelltem Material hergestellt wurde, übernimmt Gruber Pumpen für Mängel, die auf solche Angaben oder Materialien zurückzuführen sind, keine Gewährleistung und Haftung.

 

12 .12 Der Kunde hat ausschliesslich in dringenden Fällen

der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismässig grosser Schäden (wobei diesen falls Gruber Pumpen sofort zu verständigen ist) das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von Gruber Pumpen Ersatz der dafür erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

 

13. Haftungsbeschränkung

13.1 Gruber Pumpen haftet sowohl bei Lieferungen als auch

bei Leistungen nicht für leichte und mittlere Fahrlässigkeit. In keinem Fall bestehen Ansprüche auf Ersatz von

– Schäden, die zurückzuführen sind auf die Anbindung und Eingriffe in die Steuerung durch andere als von Gruber Pumpen ausgerüstete Fernsteuerungs- und Optimierungssysteme sowie auf sonstige Eingriffe des Kunden auf das Produkt (ohne vorheriges ausdrückliches Einverständnis von Gruber Pumpen);

– Schäden, die durch unsachgemässe Montage, Inbetriebsetzung, Wartung oder falsche Bedienung durch den Kunden oder Dritte entstehen oder durch Überlastung, Kalkablagerungen, Taupunktunterschreitungen und Korrosion (insbesondere, wenn Wasseraufbereitungsanlagen, Entkalker o.Ä. angeschlossen oder dem Heizungswasser aggressive Frostschutzmittel beigegeben wurden) oder bei ungeeigneten Betriebsmitteln, mangelhaften Bauarbeiten, ungeeignetem Baugrund sowie bei chemischen, elektrochemischen oder elektrischen

Einflüssen, sofern sie nicht von Gruber Pumpen zu verantworten sind;

– Schäden, die beim Versand und beim Abladen entstehen;

– Elementarschäden;

– Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind wie namentlich Sachschäden, Schäden aus Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn, Verrussungen, Kaminversottung, Wasser-, Brand- und Umweltschäden, die nicht direkt das Produkt betreffen

sowie

– alle anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.

 

13 . 2 Diese Haftungsbeschränkung gilt auch soweit Gruber Pumpen für das Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen bzw. Hilfspersonen haftet. Sie gilt einzig nicht, sofern und soweit ihr zwingendes Recht entgegensteht (z.B. für Ansprüche aufgrund von Personenschäden oder Schäden an hauptsächlich privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz).

 

13 .3 Der Kunde hat selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.

 

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

15.1 Es gilt ausschliesslich schweizerisches materielles

Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG, Wiener Kaufrecht) und

der Kollisionsnormen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht.

15.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Münchenstein (Kanton Basel-Land), Schweiz. Gruber Pumpen ist berechtigt,

auch jedes andere zuständige Gericht anzurufen.

 

Gültig ab 1. Dezember 2021

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